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Das Rechtssystem Dakors

Judikative

Die Rechtssprechung für gewöhnliches Volk erfolgt in Dakor durch die Vertreter der niederen Häuser oder teilweise auch hohe Beamte. Die niederen Häuser selbst sind wiederum der Rechtssprechung durch die hohen Häuser unterworfen. Diese jedoch kennen keine Richter über sich, hier herrscht letztlich das Recht des Stärkeren zwischen den Häusern.

Obwohl es letztlich der Willkür der hohen Häuser überlassen bleibt, was Recht oder Unrecht ist, gibt es seit ca. 500 Jahren ein Gesetzbuch, das fast überall in Dakor angewandt wird: das Gesetzbuch Tairins. Allerdings sollte auch erwähnt werden, dass dieses Gesetzbuch seit dem Tod des letzten Hochlords immer weniger beachtet wird und in Dakor seitdem immer mehr Willkür herrscht.

Gesetzbbuch Tairins

Um den Handel zwischen den Häusern durch eine gewisse Rechtssicherheit zu stärken wurden die Gesetze, die in ganz Dakor gelten sollten in diesem Werk zusammen gefasst. Es beschreibt die gesellschaftlichen Stände, die Rechte und Pflichten derselben und die Strafen bei Gesetzesverstößen.

Wahrheitsfindung

Zur Ermittlung der Wahrheit sind die Richter befugt die Folter anzuwenden, wobei sie von dieser Möglichkeit durchaus regen Gebrauch machen. Die Heftigkeit der Folter richtet sich hierbei eher nach dem Stand des Befragten, als nach der Schwere seines Vergehens, auch wenn das Gesetzbuch Tairins hier eigentlich strengere Regeln anlegt und z.B. die Verstümmelung im Rahmen der Folter verbietet. Bei vielen Häusern wird das allerdings mehr als Richtlinie gesehen.

Wird ein Verbrechen bekannt, so wird dies dem Richter mitgeteilt, der daraufhin entweder selbst nach dem Übeltäter forscht oder Stadtwachen, Krieger oder ähnliche Personen damit beauftragt. Es kann aber auch durchaus vorkommen, dass Verbrechen gar nicht verfolgt werden, wenn ihre Aufklärung zu unwahrscheinlich erscheint oder kein genügend großes öffentliches Interesse besteht. Daraus ergibt sich, dass z.B. der Mord an einem Bettler sehr viel eher ungesühnt bleibt, als ein Mord an einem reichen Händler oder gar dem Angehörigen eines hohen Hauses.

Strafrecht

Es gelten die einem modernen Menschen weitgehend einleuchtenden Strafbarkeiten, denen sich jede funktionierende Zivilisation unterwerfen muss (Diebstahl, Raub, Mord...). Folgende Gesetze dürften allerdings einem heutigen Menschen eher "unüblich" erscheinen:

Beispielsweise wäre es durchaus ein Verbrechen, wenn bei einer Fehde ein Unterhändler als Gast aufgenommen wird und dieser anschließend einen Mord begeht oder seinerseits umgebracht wird.

Übliche Strafen bei Gesetzesverstößen sind:

Weitgehend unbekannt sind Haftstrafen. Eine Einkerkerung ist allenfalls bei Angehörigen der niederen Häuser denkbar oder bei reichen Bürgern, die für ihren Unterhalt sorgen können. Auch eine Beugehaft (oft in Verbindung mit Folterpraktiken) zum Zwecke der Wahrheitsfindung ist möglich.

Strafvollzug

Da die meisten Strafen körperlicher Natur sind, ist für ihren Vollzug der örtliche Henker zuständig. Dieser ist oft ein Krieger im Dienste eines hohen oder niederen Hauses.

Vertragsrecht

Generell kann prakisch jeder Vertrag zwischen Dakorianern geschlossen werden. Sittenwidrige Verträge gibt es rechtlich nicht, allenfalls Vertragsbestandteile wie Leben und Tod dürften sich rechtlich später nicht durchsetzen lassen (Sklaverei hingegen schon). Ein Vertrag wird durch Handschlag besiegelt, seltener auch schriftlich nieder gelegt.