Backend-Anmeldung | Tools | RPG-Table

Das Rechtssystem in Zaylyn

Im Grunde genommen gibt es in Zaylyn nicht ein Rechtssystem mit einem allgemeingültigen Gesetz, sondern derer vier - nämlich eines für jede Rasse. Jedes dieser Rechtssysteme ist daher im separaten Abschnitt der einzelnen Rasse beschrieben. Streitigkeiten zwischen Angehörigen der selben Rasse werden daher durch diese selbst geklärt.

Für die Durchsetzung des Rechts ist die Richtkanzlei zuständig.

Gesetze

"Die Frage ist nicht, welche unserer Gesetze künftig gelten sollen, sondern wann wir sie zur Anwendung bringen dürfen."
Sunjig, der Vermittler der großen Einigung (Polgi)

Gesetze aller Rassen

Es gibt einen gewissen Konsens darüber, was bei allen Rassen in Zaylyn ein Verbrechen ist, auch wenn das Strafmaß darüber schwanken mag.

Darüber hinaus gibt es für jede Rasse noch spezifische Gesetze (oder auch Einschränkungen für Gesetze), die nur für diese bzw. im Umgang mit diesen gelten. Man tut gut daran diese Gesetze zu kennen, denn Unwissenheit schützt hier nicht vor Strafe.

Spezielle Gesetze der Menschen

Die Gesetze der Menschen in Zaylyn betonen den Schutz der Ehre.

Keine Verbrechen sind nach Ansicht der Menschen in Zaylyn:

Spezielle Gesetze der Ly'ten

Die Gesetze der Ly'ten betonen die Rangfolge innerhalb der Ly'ten. Verbannte Ly'ten sind unter ihresgleichen übrigens vogelfrei - Freiheit ist unter Ly'ten also nichts erstrebenswertes.

Umgekehrt tun sich Ly'ten schwer damit andere Rassen als gleichrangig zu akzeptieren und betrachten Vergehen an diesen somit nicht als Verbrechen. Notgedrungen mussten sie dies in Zaylyn aber hinnehmen. Bei Gerichtsurteilen enthalten sich Ly'ten-Richter daher gerne in solchen Fällen. Folgende Fälle zählen weiterhin nicht als Verbrechen:

Spezielle Gesetze der Polgi

Die Polgi sind meist sehr gesetzestreu und haben den für alle gültigen Gesetzen nur wenig hinzuzufügen:

Umgekehrt sehen Polgi folgende Fälle nicht als Verbrechen an:

Spezielle Gesetze der Mahrnad

Sehr speziell bei den Mahrnad ist ein Sippenhaft-ähnliches Prinzip bezogen auf Mitglieder des Wurfes des Klägers oder Beklagten. Da zwischen den Mitgliedern eines Wurfes eine gewisse telepathische Verbindung besteht, gehen Mahrnad (nicht ganz zu unrecht) davon aus, dass auch der Rest des Wurfes über Untaten Bescheid weiß und somit mit dafür verantwortlich ist.

Umgekehrt legen Mahrnad eine gewisse Lässigkeit an den Tag, was Gewaltverbrechen betrifft. Folgende Sachverhalte sind bei Mahrnad somit kein Verbrechen:

Mischlinge

"Diese Kreaturen sind eine Beleidung für mein Auge. Schlimmer noch als die Mahrnad selbst sind solche Chimären, die aus blutschänderischen Verbindungen mit ihnen hervorgegangen sind."
Kjaralyn, Senatorin der Ly'ten aus Mya'that bei einer Rede im Siegelrat 409 n.D.

Als das Rechts- und Herrschaftssystem von Zaylyn entstanden ist gab es praktisch keine Mischlinge zwischen Angehörigen der verschiedenen Rassen. Daher sind sie in den Gesetzen dieser Kultur nicht vorgesehen und somit ist ihre rechtliche Lage schwierig. Die Sichtweise der einzelnen Rassen auf Mischlinge ist zudem recht unterschiedlich.

Men'ten (Mensch / Ly'ten)

Die Menschen Zaylyns hegen auch nach langen Jahren des Zusammenlebens noch eine stille Bewunderung für die Ly'ten. Daher sind Menschen mit Ly'ten Blut ("Men'ten") sehr angesehen. Ly'ten sind Men'ten wiederum egal - sie betrachten sie im Wesentlichen als Menschen.

Daher hat es sich in der Praxis eingebürgert, dass Men'ten juristisch mit Menschen gleichgesetzt werden.

May'ten (Mahrnad / Ly'ten)

Mischlinge aus Mahrnad und Ly'ten haben einen schweren Stand in Zaylyn. Die Ly'ten verabscheuen derartige Mischlinge ("May'ten"), jagen und töten sie. Umgekehrt haben die Mahrnad ein eher gleichgültiges Verhältnis zu ihren Nachkommen und betrachten diese Frage in der Regel nicht als wichtig genug, um deswegen mit den Ly'ten zu streiten.

May'ten sind somit in der Praxis rechtlos oder geben sich (so gut als möglich) als Menad aus.

Menad (Mensch / Mahrnad)

Mischlinge aus Menschen und Mahrnad werden von den meisten Bewohnern Zaylyns als Mahrnad betrachtet. Auch die Menschen legen keinen Wert darauf sie zu den ihren zu rechnen. Umgekehrt entwickeln sich Menad in der Gesellschaft von Mahrnad oft zu Anführern, da sie klüger und besonnener (manch sagen auch "tückischer") sind.

Menad werden daher juristisch meist wie Mahrnad betrachtet, außer ein menschliches Elternteil bekennt sich zu ihnen.

Rechtssystem in Zaylyn

"Gerechtigkeit? Was du suchst ist nicht Gerechtigkeit sondern Gnade! Die zu erweisen ist nicht meine Sache, sondern die der Götter, die du Wurm verehrst. Ich wiederum werde dich daher der Gnade dieser Götter überstellen!"
Richter Merzak (Mahrnad) bei einem Todesurteil (622 n.D.)

Falls jedoch mehrere Rassen beteiligt sind, wird die Sache kompliziert. Daher ist man in Zaylyn gut beraten sich für Rechtsstreitigkeiten einen Rechtsgelehrten zu suchen, der mit den komplizierten Regeln des Rechts umzugehen versteht.

Das kleine Gericht

Rechtsfälle aller Art (z.B. Diebstähle, Straßenraub, Körperverletzung oder Rechtsstreitigkeiten zwischen Bürgern) werden zunächst durch vom Richtkanzler eingesetzte Richter entschieden. Allerdings sind diese Richter oft korrupt und zeigen manchmal nur wenig Neigung sich mit belanglosen Fällen länger als unbedingt nötig zu beschäftigen.

Hinzu kommt, dass der Richter einer anderen Rasse entstammen kann, als Kläger und Beklagte. Um jeden Anschein einer rassistischen Parteilichkeit zu entgehen, wird der Richter nämlich so gewählt, dass Richter, Kläger und Beklagter entweder einer Rasse angehören oder aber, dass alle drei unterschiedlichen Rassen angehören. Wobei in letzterem Fall leider nicht alle Richter versuchen in die juristischen Feinheiten des Rechts der anderen Rasse vorzudringen. Einfacher ist es für sie ein Urteil zu fällen, mit dem die Mehrheit der Zuschauer zufrieden ist und das keine der örtlichen Honorationen verärgert.

Eine weitere Möglichkeit ist, dass bei Rechtsstreitigkeiten innerhalb einer Rasse das kleine Gericht gar nicht erst eingeschaltet wird, sondern das Urteil gleich innerhalb von angesehenen Vertretern der jeweiligen Rasse gesprochen wird. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn es sich um ein Verbrechen handelt, dass nur innerhalb der jeweiligen Rasse als solches zählt.

Das große Gericht

Das große Gericht kann von einem Verurteilten oder am Verfahren Beteiligten angerufen werden, wenn der Betreffende bereit ist, die nicht unerheblichen Kosten dafür zu tragen und er mit dem Urteil des kleinen Gerichts nicht zufrieden ist. Bei sehr weitreichenden Fällen (Hochverrat oder dergleichen) kann auf Anweisung des Richtkanzlers auch gleich das große Gericht eingesetzt werden. Es besteht aus 9 Vertretern, die "gut beleumundet" sein müssen und nach einem Verfahren bestimmt werden, das von Stadt zu Stadt verschieden ist.

Kompliziert wird die Sache dann, wenn zwei oder mehr Rassen von einer Streitigkeit betroffen sind, was beim großen Gericht ja immer der Fall ist. In diesem Fall wird ein neunköpfiges Richtergremium nach folgendem Muster eingesetzt:

Völlig unübersichtlich wird die Lage dann, wenn ein Mischling von einer Streitigkeit betroffen ist. Dieser Fall war ursprünglich nicht vorgesehen, wird inzwischen aber zumeist dadurch gelöst, dass die Vertreter dieser Streitpartei zu gleichen Teilen aus den Anteilen jeder Rasse bestimmt werden. Glücklicherweise sind die meisten Mischlinge arm, können sich daher die Anrufung des großen Gerichts nicht leisten und fallen der Justiz somit eher nicht zur Last.

Im Prinzip klingt das noch immer einfach, doch in der Praxis treten eine ganze Reihe von Problemen auf, z.B.

Hier richten sich die Richter oft nach Urteilen aus früheren Fällen. Spätestens wenn also ein Fall vor das große Gericht gelangt hängt viel davon ab, einen fähigen Rechtsgelehrten auf seiner Seite zu haben, der im eigenen Sinne geeignete Präzedenzfälle kennt.

Anklagen

Im Falle einer Straftat dürfen in Zaylyn nur die Opfer eines Verbrechens oder deren Hinterbliebenen klagen - tun sie dies nicht, so kommt es auch nicht zu einem Prozess. Falls der Staat selbst Opfer eines Verbrechens wurde, dürfen auch die betroffenen staatlichen Organe (der Siegelrat, die acht Kanzleien oder die Siegelstädte) Anklage erheben.

Im Falle von gewöhnlichen Rechtsstreitigkeiten zwischen zwei Parteien kann jede dieser Parteien einen Prozess einfordern.

Verbrechensaufklärung

Falls der Täter nach einem Verbrechen nicht sofort identifiziert oder (besser noch) gleich gefasst wird, bleibt das Verbrechen oft ungesühnt, denn die Stadtwachen kümmern sich nicht um die Aufklärung von Verbrechen sondern nur um die Festnahme von Tätern. Um einen Anschein von Recht und Ordnung zu wahren genügt es den Stadtwachen daher oft einen beliebigen geeigneten Täter zu fassen - es muss jedoch nicht zwangläufig der richtige sein.

Falls ein Hinterbliebener entsprechend betucht bzw. ernsthaft an einer Aufklärung interessiert ist werden oft so genannte Jäger angestellt, die bei Bedarf auch entflohene Täter ergreifen. Sie sind je nach konkretem Fall eine Mischung aus Privatdetektiv und Kopfgeldjäger. Teilweise bewegen sie sich auch selbst am Rande der Legalität, denn nicht zwischen allen Siegelstädten bestehen Auslieferungsabkommen.

Umgekehrt werden aber auch auf flüchtige Verbrecher oder entflohene Gefangene Kopfgelder ausgesetzt. Das Geld für ersteres stammt meist vom Opfer oder dessen Familie, während im letzteren Fall die Richtkanzlei das Kopfgeld ausgibt.

Strafen

Ziel eines Urteils ist die Entschädigung des Opfers (weshalb fast immer eine Geldstrafe verbunden ist) sowie die Abschreckung weiterer Täter. Auf keinen Fall will man aber die Gesellschaft mit Kosten für die Verurteilten belasten, einen reuigen Täter bessern oder potentielle Täter durch Mitleid ermutigen. Übliche Strafen - auch für Jugendliche - sind daher:

Die Vollstreckung der Verstümmelungen und Hinrichtungen findet meist erst am 14. Tag einer Kanykle nach der Urteilsverkündung statt. Sie stellt eine beliebte Freizeitunterhaltung nicht nur für das einfache Volk dar.